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RainyDayPeople

Anmeldungsdatum: 30.10.2009
Beiträge: 38
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Verfasst am: 01.11.2009 10:28 Titel: was passiert ab der 6.Woche Krankschreibung? |
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Hallo,
der ein oder andere von Euch hat das bestimmt schon in ähnlicher Weise durch - ich bin jetzt 6 Wochen krankgeschrieben wg eines Fußbruchs, mit dem ich mich neben meiner immer stärker werdenden Depression gerade herumschlagen darf. Der Fußbruch wird dann aber natürlich verheilt sein und mich treibt die Frage um, was dann eigentlich passiert. Wenn meine Ärztin mich daraufhin für weiter arbeitsunfähig schreiben würde, allerdings halt nicht mehr "Fußbruch", sondern wg dann wohl tatsächlich Depressionen - bekomme ich dann weiter meinen Lohn?Oder muss ab dann die KK einspringen? Gibt es da dann einen speziellen Satz, den man ausgezahlt bekommt?
Besten Dank für Eure Hilfe! |
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emma79

Anmeldungsdatum: 06.10.2009
Beiträge: 1121
Wohnort: NRW
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Verfasst am: 01.11.2009 14:45 Titel: |
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also soweit ich weiß meldet sich die krankenkasse bei einem und man bekommt dann nach der sechsten woche geld von der krankenkasse, aber nur einen anteil ich glaube 75% oder so. bin in der achten woche krankschreibung und die kasse hat sich bei mir noch nicht gemeldet...warte nächste woche noch ab und dann melde ich mich  |
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RainyDayPeople

Anmeldungsdatum: 30.10.2009
Beiträge: 38
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Verfasst am: 01.11.2009 15:07 Titel: |
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| Ah, aber das bedeutet, dass ich also dem Arbeitgeber zumindest nicht auf der Tasche liege, sozusagen.Und wenn es zwei verschiedene Sachen sind, weswegen man krankgeschrieben wurde? Also erst zB Nebenhöhlenentzündung 6 Wochen und dann nahtlos übergehend zu "Depression"....ob das zusammengerechnet wird? |
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emma79

Anmeldungsdatum: 06.10.2009
Beiträge: 1121
Wohnort: NRW
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Verfasst am: 01.11.2009 15:21 Titel: |
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| also wurde bei mir zusammengezählt, andere dieagnose aber immer noch folgekrankschreibung ! |
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Freund von Tierfreundin

Anmeldungsdatum: 14.03.2009
Beiträge: 2627
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Verfasst am: 01.11.2009 16:05 Titel: |
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Hallo RainyDayPeople also 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber dann können noch mal 72 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse kommen aber da werden immer wieder medizinische Gutachten über dem MDK fällig um zu prüfen ob du noch arbeitsunfähig bist. Krankengeld ist 70% vom Bruttolohn oder maximal 90% vom Nettolohn abgezogen werden aber noch um die 12% Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. _________________ Liebe Grüße Troy
Mein geliebter Engel ich liebe dich sehr
ich vermisse dich seit dem 3.6.2oo9 in meinem Herzen wirst du weiterleben |
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hanna
 Moderator
Anmeldungsdatum: 14.11.2007
Beiträge: 2371
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Verfasst am: 04.11.2009 22:36 Titel: |
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Hallo,
ich würde mal bei KK anrufen wie das weitergeht.
Bei meinen Mann war es so,das er regelmäßig,
zu seinen Hausarzt musste,mit einen von der KK zugeschickten"Auszahlungsschein".
Der Arzt kann nicht im Vorraus krankschreiben.(wie beim gelben Schein)
Ausgezahlt wird im nachhinein, der angegebene Zeitraum.
Man kann den "Auszahlungsschein" ausstellen lassen wie man es braucht.
z.B. wochenweise.Oder man kann auch länger warten,bis kurz vor Ende des Monats.Wenn die regelmäßgen Abbuchungen vom Konto kommen,
das ausreichend Deckung vorhanden ist.Haben wir immer so gemacht.
Die Diagnose bei der Krankschreibung wird erst dann wichtig,
wenn der 72 Wochen Zeitraum überschritten wird.
Gruß,Hanna |
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